Polizeipräsidium Pforzheim

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Pforzheim (ots)

Am Dienstag, 27. Mai, führten Polizeibeamte des Polizeireviers Pforzheim Süd sowie des Polizeipostens Buckenberg gezielte Kontrollen im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern in den Stadtteilen Haidach und Buckenberg durch.

Der Schwerpunkt lag hierbei auf Kindern und Jugendlichen.Im Rahmen der Kontrollen wurden überwiegend minderjährige Fahrerinnen und Fahrer festgestellt. Besonders auffällig war, dass auch Kinder unter 14 Jahren E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzten.Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge gelten und somit klare gesetzliche Regelungen bestehen. Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen diese Fahrzeuge erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden.

Die Altersbeschränkung dient insbesondere dem Schutz von Kindern. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Regelverständnis. Kinder sind mit diesen Anforderungen häufig noch überfordert, wodurch sich das Unfallrisiko deutlich erhöht.Darüber hinaus handelt es sich bei E-Scootern nicht um Spielzeuge, sondern um Kraftfahrzeuge, für die unter anderem Versicherungspflicht besteht und die den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterliegen.

Die festgestellten Verstöße wurden entsprechend geahndet und die Weiterfahrt untersagt. In vielen Fällen wurden zudem Gespräche mit den Erziehungsberechtigten geführt.

Die Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die geltenden Regelungen aufzuklären und die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum erst ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter zu erlauben.Ziel der Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und insbesondere junge Verkehrsteilnehmende für die bestehenden Gefahren und Regeln zu sensibilisieren.

Das Polizeipräsidium Pforzheim wird auch in Zukunft gezielte Kontrollen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Verstöße zu ahnden.

Anna Schwalbe, Pressestelle

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