Geänderte Öffnungszeiten der Rathäuser rund um Weihnachten
Zwischen den Feiertagen ändern sich die Öffnungszeiten der Rathäuser und Ortsverwaltungen. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Behördengänge gut planen.
Die Stadtverwaltung informiert über angepasste Öffnungszeiten der Rathäuser und Ortsverwaltungen während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Planungssicherheit für ihre Behördengänge zu geben.
Ab Mittwoch, 24. Dezember, bleiben die Rathäuser und Ortsverwaltungen zunächst geschlossen. An den Werktagen Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sind die Rathäuser wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Zum Jahreswechsel kommt es erneut zu Einschränkungen: Am Mittwoch, 31. Dezember, sowie am Donnerstag und Freitag, 1. und 2. Januar, bleiben die Rathäuser und Ortsverwaltungen geschlossen. Ebenso gilt dies für den Feiertag Heilige Drei Könige am Dienstag, 6. Januar. Dazwischen, am Montag, 5. Januar, sind die Rathäuser regulär geöffnet.
Abweichende Regelungen gelten für einzelne Ortsverwaltungen:
Die Ortsverwaltungen Huchenfeld und Würm bleiben zusätzlich am 29. und 30. Dezember geschlossen. Die Ortsverwaltung