AbschnittNeues TempolimitZiel
Pforzheimer Straße (Ortsdurchfahrt)30 km/h (ganztägig)Weniger Verkehrslärm & mehr Sicherheit
Außerörtlicher Bereich Sonnenbühl70 km/hGleichmäßiger Verkehrsfluss am Wohngebiet

 

Nach einer Eingewöhnungsphase kündigt das Landratsamt Geschwindigkeits­kontrollen an: „Nur wer sich an die neuen Regeln hält, spürt den Lärmschutz wirklich – wir setzen deshalb auf Information und Kontrolle“, heißt es aus dem Kreishaus.

Die Gemeinde rechnet mit einer deutlichen Entlastung für Anwohnende und Schulkinder. Gleichzeitig bleibt der Durchgangsverkehr flüssig, da die 70-km/h-Regelung am Ortsrand für einen weicheren Übergang sorgt.


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Quelle: LRA Enzkreis

Pforzheim / Enzkreis – Ab Samstag klettert das Thermometer in Pforzheim und dem Enzkreis täglich über 30 °C, die Nächte bleiben schwül mit kaum unter 20 °C. Das Gesundheitsamt schlägt Alarm: „Solche Temperaturen können ernsthafte Folgen haben“, warnt Hitzeschutz-Experte Uwe Stengele. Wer gut vorbereitet ist, kommt jedoch sicher durch die erste Hitzewelle des Jahres.

Sechs einfache Tipps für heiße Tage

  1. Trinken, trinken, trinken – 2–3 Liter Wasser, ungesüßten Tee oder dünne Saftschorle; körperlich Arbeitende brauchen mehr.

  2. Kühlen & lüften – Frühmorgens querlüften, dann Roll- oder Fensterläden schließen.

  3. Schatten suchen – Direkte Sonne meiden, körperliche Anstrengung auf frühe Morgen- oder späte Abendstunden verlegen.

  4. Leichte Kleidung – Helle, luftige Stoffe und Kopfbedeckung tragen.

  5. Wasser auf die Haut – Arme, Nacken oder Beine regelmäßig unter fließendem Wasser abkühlen.

  6. Anzeichen erkennen – Übelkeit, Kopfschmerzen, Unruhe oder Verwirrtheit können auf Sonnenstich oder Hitzschlag hinweisen; sofort in den Schatten, kühlen und Erste Hilfe leisten.

Kostenloses Trinkwasser gibt

Mühlacker, 24. Juni 2025 – Das Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ geriet in diesem Jahr mehrfach in den Fokus der Öffentlichkeit: Die Suche nach neuen Pächtern für landeseigene Rebflächen im Frühjahr und ein Felsabbruch im Mai sorgten für Diskussionen. In Leserbriefen und Berichten wurde teilweise mit unvollständigen oder ungenauen Informationen gearbeitet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt nun in einer ausführlichen Mitteilung klar: Die Fakten sehen differenzierter aus, als es in Teilen der öffentlichen Diskussion dargestellt wurde.

Nur sechs von 228 Flurstücken im Besitz des Landes

Von den insgesamt 228 Flurstücken im Naturschutzgebiet befinden sich lediglich sechs im Eigentum des Landes Baden-Württemberg – ein kleiner Anteil, der vielfach übersehen wird. Drei dieser Grundstücke sind unbestockte Weinbergsbrachen, die entweder gepflegt oder verpachtet werden. Die anderen drei sind bestockte Weinberge – zwei davon wurden kürzlich verpachtet, eines wird naturschutzkonform bewirtschaftet.


Kein generelles Pestizidverbot für Winzer im Schutzgebiet

Ein häufiger Vorwurf: Das Pestizidverbot erschwere den Weinbau im

Mühlacker, 24. Juni 2025 – In Reaktion auf die jüngste Berichterstattung zur Herrenwaagbrücke in Mühlacker betont das Regierungspräsidium Karlsruhe: Die angewandte Bauweise der neuen Brücke ist fachlich fundiert, üblich im Brückenbau – und stellt die Lebensdauer des Bauwerks in keiner Weise infrage. Die Kritik des Ingenieurbüros Dähn, wie sie unter anderem in der Pforzheimer Zeitung am 14. Juni geäußert wurde, weist die Behörde entschieden zurück.

Fachlich bewährte Bauweise – kein Risiko für die Dauerhaftigkeit

Im Mittelpunkt der Diskussion steht die sogenannte Quervorspannung der Brückenspannglieder – eine Technik, die laut Regierungspräsidium in dieser Form gezielt eingesetzt wurde, um den besonderen örtlichen Bedingungen gerecht zu werden. Da das Gelände rund um die Herrenwaagbrücke durch enge Platzverhältnisse, nahegelegene Kreisverkehre und die Gewässerlage komplexe Anforderungen stellte, wurde eine angepasste Bauweise entwickelt, die optimal auf diese Situation zugeschnitten ist.

„Die Quervorspannung mit Verbund wurde bewusst gewählt, um das Tragverhalten zu optimieren“, so das Regierungspräsidium. Die Entscheidung

Enzkreis – Immer mehr Menschen klagen über Beschwerden nach dem Essen – doch handelt es sich dabei wirklich um eine Lebensmittelunverträglichkeit oder sogar eine Allergie? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es am Mittwoch, 9. Juli 2025, beim kostenlosen Online-Vortrag des Forums Ernährung und Hauswirtschaft des Landwirtschaftsamtes Enzkreis.

Von 18 bis 19:30 Uhr erläutert Ernährungsexpertin Anne Herter, woran man Lebensmittelunverträglichkeiten erkennt, wie sie sich von Allergien unterscheiden, welche Symptome typisch sind und welche Therapieansätze Betroffenen helfen können. Auch Fragen zur Diagnostik und Ernährung im Alltag werden verständlich und praxisnah beantwortet.

Online, kostenlos und informativ – Anmeldung bis 3. Juli

Die Teilnahme am Online-Vortrag ist kostenfrei. Interessierte können sich bis Mittwoch, 3. Juli 2025, über die Webseite des Enzkreises anmelden:
www.enzkreis.de/Landwirtschaftsamt (Rubrik: „Veranstaltungen“).

Der Zugangslink zum Online-Vortrag wird nach Anmeldung per E-Mail zugesandt.

 Für Fragen steht Ellen Riexinger vom Landwirtschaftsamt unter
Tel.: 07231 308-1816 gerne zur Verfügung.

 

Quelle Enzkreis

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