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Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg werden in Tiefenbronn noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Für die Durchführung der Wahl sucht die Gemeindeverwaltung Tiefenbronn weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Einsatz der Wahlhelfer erfolgt in zwei Schichten. Ab 18.00 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Dafür ist es erforderlich, dass der vollständige Wahlausschuss anwesend ist.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Ansprechpartnerin ist Frau Hoffmann. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer wird eine Entschädigung nach der geltenden Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt.

 


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Die Gemeindeverwaltung Wimsheim informiert über eine durchgehende Schließzeit des Rathauses während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels.

Die Gemeinde Wimsheim weist darauf hin, dass das Rathaus über die Feiertage zum Jahresende geschlossen bleibt. In der Zeit von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis einschließlich Dienstag, 6. Januar 2026, ist die Gemeindeverwaltung nicht erreichbar.

Ab Mittwoch, 7. Januar 2026, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, diese Schließzeit bei der Planung von Behördengängen zu berücksichtigen.

Die vorübergehende Schließung dient der Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage sowie dem Jahreswechsel. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dringende Anliegen rechtzeitig vor Beginn der Schließzeit zu erledigen oder auf die Wiederaufnahme des regulären Betriebs im neuen Jahr zu warten.

Die Gemeinde bedankt sich für das Verständnis und wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine ruhige und angenehme Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue

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Über Weihnachten und den Jahreswechsel gelten im Rathaus Tiefenbronn abweichende Sprechzeiten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die eingeschränkte Erreichbarkeit bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Tiefenbronn informiert über die geänderten Sprechzeiten des Rathauses während der Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel 2025/2026. Aufgrund der Feiertage und der Jahresabschlussphase ist die Verwaltung zeitweise nur eingeschränkt erreichbar.

Am Montag, 22. Dezember 2025, ist das Rathaus von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Dienstag, 23. Dezember 2025, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 26. Dezember 2025, bleibt das Rathaus geschlossen. Nach den Weihnachtsfeiertagen ist die Verwaltung am Montag, 29. Dezember 2025, wieder zu den gewohnten Zeiten von 8:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Am Dienstag, 30. Dezember 2025, ist das Rathaus nochmals von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

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Zum Jahreswechsel weist die Gemeinde Tiefenbronn auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Schäden zu vermeiden.

Die Gemeinde Tiefenbronn im Enzkreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten. Unsachgemäßer Umgang sowie das Missachten vorgeschriebener Sicherheitsabstände führen insbesondere an Silvester immer wieder zu Bränden und erheblichen Sachschäden.

Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – etwa Fachwerkhäusern – abzubrennen. Feuerwerk muss in so großem Abstand gezündet werden, dass Gebäude auch unter Berücksichtigung der Flugbahn nicht gefährdet werden. Abgeschossene Raketen können als noch glühende Reste zu Boden fallen und Brände auslösen.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, zu denen Feuerwerks- und

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Die Gemeinde Illingen lädt engagierte Bürgerinnen und Bürger ein, ihr Ortswissen einzubringen. Für die laufende Biotopverbundplanung werden Gebietskenner*innen gesucht, die Natur, Landschaft und Nutzung vor Ort gut kennen.

Die Gemeinde Illingen arbeitet derzeit an einer Biotopverbundplanung für ihre Gemarkungsflächen. Die Planung wird vom BIOPLAN Heidelberg erarbeitet und verfolgt das Ziel, Lebensräume besser zu vernetzen und die biologische Vielfalt langfristig zu sichern.

Für eine praxisnahe und zielgerichtete Umsetzung ist lokales Wissen unverzichtbar. Deshalb ruft die Gemeinde sogenannte Gebietskennerinnen zur Mitwirkung auf. Angesprochen sind naturkundige Bürgerinnen ebenso wie Jägerinnen, Landwirtinnen sowie Mitglieder von Vereinen und Verbänden, etwa aus dem Angelsport, dem Obst- und Gartenbau oder Naturschutzorganisationen wie NABU und BUND.

Ein zentraler Baustein des Austauschs ist ein Runder Tisch am 29. Januar 2026. Ziel der Veranstaltung ist es, mithilfe von Karten konkrete Hinweise aus der Praxis zu sammeln. Dazu zählen unter anderem besondere Artvorkommen, Lebensraumbeziehungen und Wanderkorridore, Hinweise auf

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