Polizeipräsidium Pforzheim

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Dietlingen (ots)

Eine Vielzahl an Straftatbeständen hat ein 59-Jähriger aus Keltern am Dienstagvormittag verwirklicht.

Alles begann zunächst mit einem verbalen Streit zwischen dem 59-Jährigen und einem 23-Jährigen auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts. Hier soll der 59-Jährige sein Gegenüber bereits beleidigt haben. Nach derzeitigen Erkenntnissen fuhr der Mann aus Keltern seinem Kontrahenten über den Fuß, als er vom dortigen Parkplatz davonfuhr. Der 23-Jährige wurde hierbei glücklicherweise nur leicht verletzt und konnte nach erster Behandlung im Rettungswagen bereits wieder entlassen werden.

Anhand des Kennzeichens des Mannes war es der Polizei möglich, dessen Adresse zu ermitteln. Dort konnte der 59-Jährige schließlich angetroffen werden. Zunächst wollte dieser jedoch nicht mit sich reden lassen. Auf Klingeln und Klopfen der Beamten wurde zunächst nicht reagiert. Stattdessen wurden die Beamten bereits während der Kontaktaufnahme ebenfalls beleidigt. Der 59-Jährige konnte wenig später dann auf seiner Terrasse vorläufig festgenommen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert in Höhe von knapp 2 Promille. Weiter stellten die Beamten fest, dass der 59-Jährige bereits seit mehreren Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Zur Durchführung der weiter erforderlichen Maßnahmen wurde der 59-Jährige im Anschluss zur Dienststelle gebracht. Während der Fahrt dorthin beschädigte der aggressive Mann mit einem Tritt Teile des Streifenwagens. Weiter versuchte er, einen der Beamten tätlich anzugreifen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen sollte der Mann wieder auf freien Fuß entlassen werden. Aufgrund seines erheblich aggressiven Verhaltens war dies jedoch nicht möglich. Der 59-Jährige wurde schließlich in Polizeigewahrsam genommen. Während der Fahrt zur Gewahrsamseinrichtung randalierte der Mann erneut. Hierbei versuchte er einem Beamten in die Hand zu beißen. Ein Polizeibeamter wurde während des Einsatzes schlussendlich leicht verletzt.

Den 59-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie der Beleidigung.

Patrick Bogner, Pressestelle

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