Polizeipräsidium Pforzheim

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Pforzheim (ots)

Zwei Männer im Alter von 28 und 30 Jahren haben am Dienstagnachmittag versucht, mehrere Mobilfunkverträge in einem Elektronik-Fachgeschäft in Pforzheim unter der Vorlage gefälschter Ausweise abzuschließen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand versuchten die Männer gegen 14:30 Uhr unter der Vorlage gefälschter Personalausweise vier Mobilfunkverträge abzuschließen und somit hochwertige Smartphones als Vertragsbeigabe zu erlangen.Durch das Verkaufspersonal wurden sie jedoch erkannt, da sie vor wenigen Wochen auf dieselbe Weise in einem anderen Pforzheimer Elektronik-Großmarkt auffällig wurden. Eine Mitarbeiterin verständigte schließlich die Polizei.

Beim Eintreffen der Beamten gingen die beiden Männer zunächst in unterschiedliche Richtungen flüchtig. Der 28-jährige Tatverdächtige konnte im Bereich der Ecke Karlsruher Straße / Julius-Moser-Straße nach kurzer Verfolgung vorläufig festgenommen werden. Der 30-Jährige wurde zunächst durch Passanten bis in ein Lebensmittelgeschäft verfolgt. Dort konnte durch Zeugen beobachtet werden, wie sich der Mann neue Kleidung kaufte, welche er noch an der Kasse anzog. Anschließend verließ er den Lebensmittelmarkt über eine der Notausgangtüren und setzte seine Flucht fort. Tatsächlich gelang es dem 30-Jährigen, in das unweit der Tatörtlichkeit geparkte Fahrzeug zu gelangen. Seine Flucht setzte er nun mit dem Auto fort. Im Bereich der Hohenzollernstraße konnte dessen Verfolgung dann erneut aufgenommen werden. Schlussendlich wurde er dort angehalten und ebenfalls vorläufig festgenommen. Im Fahrzeug konnten mehrere gefälschte Ausweise und mehrere Bankkarten aufgefunden werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim wurde die Durchsuchung der Wohnungen der beiden Tatverdächtigen in Mönchengladbach richterlich angeordnet. Dort konnten neben Bargeld weitere Bankkarten aufgefunden werden. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden die beiden Männer vorläufig auf freien Fuß entlassen. Beide werden nun wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs zur Anzeige gebracht.

Patrick Bogner, Pressestelle

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Quelle - Original Link:

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