Falsch geparkte Fahrzeuge behindern Winterdienst, Müllabfuhr und Rettungskräfte. Das Ordnungsamt Engelsbrand erinnert an klare Regeln der Straßenverkehrsordnung und kündigt konsequentes Vorgehen an.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Engelsbrand weist eindringlich auf die geltenden Regelungen zum Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen hin. Anlass sind wiederkehrende Probleme im Rahmen des Winterdienstes: Räumfahrzeuge können ihre Arbeit in vielen Straßenabschnitten nur eingeschränkt oder gar nicht ausführen, weil parkende Fahrzeuge die erforderliche Durchfahrtsbreite blockieren.
Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist das Halten – und damit auch das Parken – an engen sowie an unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich unzulässig. Dabei ist nicht entscheidend, ob ein Haltverbotsschild aufgestellt ist. Das Verbot gilt unabhängig von einer besonderen Beschilderung.
Was genau als „eng“ gilt, ist rechtlich klar definiert: Nach der einschlägigen Rechtsprechung muss für die Durchfahrt eine Mindestbreite von 3,05 Metern freigehalten werden. Diese setzt sich aus der maximal zulässigen
Fahrzeugbreite von 2,55 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 0,50 Metern zusammen. Wird diese Restfahrbahnbreite unterschritten, liegt ein Verstoß gegen die StVO vor.
Für die Gemeinde hat diese Regelung eine hohe praktische Bedeutung. Gerade in den Wintermonaten sind Räum- und Streufahrzeuge auf ausreichend Platz angewiesen, um Straßen sicher befahrbar zu halten. Gleiches gilt für Müllfahrzeuge und insbesondere für Rettungsdienste, die im Notfall auf jede Minute angewiesen sind.
Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, ihr Parkverhalten kritisch zu überprüfen und die Vorgaben einzuhalten – auch im eigenen Interesse. Bei Missachtung drohen Verwarn- oder Bußgelder. In besonders gravierenden Fällen kann zudem das Abschleppen des Fahrzeugs angeordnet werden.
Mit der Beachtung der Regeln leisten Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Funktionsfähigkeit kommunaler Dienste in Engelsbrand.
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