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Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt die Rechtmäßigkeit des Doppelhaushalts der Stadt Pforzheim und genehmigt Kredite und Verpflichtungsermächtigungen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 15. Januar 2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt Pforzheim für die Jahre 2026 und 2027 bestätigt. Gleichzeitig wurden die vorgesehenen Kreditaufnahmen sowie die genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Damit besteht die finanzielle und rechtliche Grundlage zur Umsetzung der geplanten Investitionen und Maßnahmen.

Oberbürgermeister Peter Boch bezeichnete die schnelle Genehmigung als positives Signal für die Stadt. Der genehmigte Doppelhaushalt sei verantwortungsvoll, realistisch und zukunftsgerichtet aufgestellt. Er komme ohne Leistungskürzungen und ohne Steuererhöhungen aus.

Inhaltlich setzt der Haushalt 2026/2027 Schwerpunkte auf zentrale Zukunftsfelder. Dazu zählen der Ausbau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Investitionen in Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität sowie Projekte in Stadt- und Ortsteilen. Der Haushalt bildet die Grundlage für ein entsprechendes Investitionsprogramm.

Finanzbürgermeister Dirk Büscher wies darauf hin, dass die Genehmigung eine tragfähige Planung

für die kommenden Jahre bestätigt. Zusätzliche Handlungsspielräume entstünden dadurch jedoch nicht. Angesichts absehbar steigender Defizite in den Folgejahren bleibe eine konsequente Haushaltskonsolidierung erforderlich, um die langfristige Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.

Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums können die vorgesehenen Projekte nun umgesetzt werden. Die Stadtverwaltung sieht darin Rückenwind für die kommenden Jahre und die Weiterentwicklung Pforzheims.

 


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