Calw (ots)
Ein Fahrradfahrer hat nach einer Polizeikontrolle am Donnerstagabend eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu erwarten.Nach bisherigem Kenntnisstand gelang es den Beamten gegen 21:30 Uhr aufgrund von Zeugenhinweisen einen 28-Jährigen auf seinem Fahrrad in der Stuttgarter Straße einer Kontrolle zu unterziehen. Bei dem Mann konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durchführten. Dieser ergab einen Wert von knapp zwei Promille. Der Fahrer musste daraufhin in einem nahegelegenen Krankenhaus eine Blutprobe abgegeben.
Promillegrenzwerte für Radfahrer und -fahrerinnen sowie Fußgänger: - Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316 und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
- Für Fußgänger oder Fußgängerinnen gibt es keine Alkoholgrenzwerte! Wer als alkoholisierter Fußgänger einen Unfall verursacht, muss für seinen Schaden haften und hat mit rechtlichen Folgen zu rechnen.(gib-acht-im-verkehr.de)
Silas Lindörfer, Pressestelle
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