Die Stadt Pforzheim fördert erneut die Pflanzung junger Obstbäume und Sträucher – für nur 15 Euro pro Baum. Damit will sie Streuobstflächen verjüngen, Artenvielfalt stärken und das Stadtklima verbessern.
Obstbaumpflanzaktion 2025: Pforzheim stärkt Streuobstwiesen mit Bürgerbeteiligung
Pforzheim, August 2025 – Naturschutz zum Mitmachen: Ab sofort können Pforzheimerinnen und Pforzheimer wieder kostengünstig Obstbäume und Sträucher für Streuobstwiesen oder Flächen im Offenland bestellen. Die seit 33 Jahren etablierte Obstbaumpflanzaktion wird auch 2025 vom Amt für Umweltschutz der Stadt organisiert.
Ziel der Aktion ist es, überalterte Streuobstbestände zu verjüngen, die Biodiversität zu stärken und das Landschaftsbild in Pforzheim nachhaltig aufzuwerten – ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Kulturlandschaft.
„Die Bürgerinnen und Bürger leisten mit ihrer Teilnahme aktiven Naturschutz vor der eigenen Haustür – und das zu günstigen Konditionen,“ so das Amt für Umweltschutz.
Förderung durch die Stadt – so günstig war Aufforsten noch nie
Dank städtischer Zuschüsse kostet ein
Die Stadt unterstützt somit nicht nur den Erhalt regionaltypischer Kulturlandschaften, sondern macht es auch finanziell attraktiv, sich aktiv zu beteiligen.
Bestellfrist und Details
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Bestellfrist: bis Samstag, 27. September 2025
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Online-Bestellung und Pflanzanleitungen unter:
pforzheim.de/obstbaumpflanzaktion -
Abholung: Freitag, 17. Oktober 2025, 9–11 Uhr
beim Betriebshof der Stadtgärtnerei, Hohwiesenweg 40
Wichtig: Die Aktion richtet sich nicht an Hausgartenbesitzer. Für Privatgärten verweist die Stadt auf ihre separate Klimabaum-Aktion.
Regionale Sorten & Klimaresistenz im Fokus
Die Bestelllisten sind aufgeteilt in:
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Nordbereich (Kraichgau – Muschelkalkboden)
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Südbereich (Nordschwarzwald – Sandsteinboden)
Damit wird sichergestellt, dass klimaangepasste Sorten gepflanzt werden, die auch langfristig gute Überlebenschancen bieten.
Rechtliche Hinweise & Beratung
Bei der Bestellung sind Gemarkung und Flurstücksnummer anzugeben. Flächen in Naturschutzgebieten (z. B. FFH-Mähwiesen) unterliegen besonderen Auflagen.
Grenzabstände zum Nachbargrundstück müssen laut §16 Nachbarschaftsrecht BW eingehalten werden. Infos dazu hier:
pforzheim.de/Grenzabstand
Für Fragen steht das Amt telefonisch unter 07231 39-2000 zur Verfügung.
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