Für das Kita- und Schuljahr 2026/2027 endet die Anmeldefrist für Betreuungsplätze am 15. März 2026. Anmeldungen sind ausschließlich online möglich.
Für das Kita- und Schuljahr 2026/2027 müssen Eltern in Straubenhardt ihre Betreuungsbedarfe fristgerecht anmelden. Stichtag für alle Vormerkungen und Anträge ist der 15. März 2026. Dies gilt für Betreuungsplätze in Krippen, Kindertagesstätten, Horten sowie für die flexible Nachmittagsbetreuung in kommunalen und kirchlichen Einrichtungen.
Die Vormerkung für einen Kita- oder Hortplatz erfolgt ausschließlich über das zentrale Online-Vormerksystem der Gemeinde Straubenhardt. Nach Abschluss der Planungen erhalten die Eltern innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Vormerkungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden nachrangig berücksichtigt.
Ebenfalls bis zum 15. März 2026 müssen Anmeldungen für die Kernzeitbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eingereicht werden. Die Anmeldung erfolgt auch hier ausschließlich online über ein entsprechendes Antragsformular auf der Internetseite der Gemeinde.
Kinder, die bereits eine Kernzeitbetreuung besuchen, müssen für
das neue Schuljahr nicht erneut angemeldet werden. Eine Abmeldung nach der vierten Klasse ist ebenfalls nicht erforderlich, da die Betreuung zu diesem Zeitpunkt automatisch endet.
Auch für die Kernzeitbetreuung gilt, dass Eltern nach Abschluss der Planungen innerhalb von zwei bis drei Wochen schriftlich informiert werden. Später eingehende Anträge werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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