Das Land Baden-Württemberg vereinfacht die Baumschnittförderung für Streuobstwiesen und erhöht den Zuschuss deutlich.
Gute Nachrichten für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen: Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Pflege von Streuobstbäumen weiterhin finanziell und hat das Förderprogramm zur Baumschnittförderung spürbar vereinfacht. Gleichzeitig wurde der Förderbetrag angehoben und die Programmlaufzeit neu geregelt.
Im Rahmen des überarbeiteten Landesprogramms müssen die angemeldeten Bäume innerhalb von drei Jahren – von 2026 bis 2028 – mindestens einmal fachgerecht geschnitten werden. Ziel ist es, die Vitalität der Bäume langfristig zu sichern, die Erträge zu stabilisieren und die ökologisch wertvollen Streuobstbestände zu erhalten.
Der Förderbetrag beträgt künftig 18 Euro pro Baum. Dieser Zuschuss gilt sowohl für den Erziehungsschnitt von Jungbäumen ab dem dritten Standjahr als auch für den Pflegeschnitt älterer Streuobstbäume. Damit reagiert das Land auf gestiegene Pflegekosten und setzt einen zusätzlichen Anreiz für den fachgerechten Baumschnitt.
Sammelanträge können bis 15. Januar 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe
eingereicht werden. Nach erfolgter Bewilligung kann bereits die Schnittsaison im Frühjahr 2026 genutzt werden. Für Baumschnitte im Winter 2026/27 sowie im Winter 2027/28 besteht die Möglichkeit, Anträge bis spätestens 15. Juni 2026 zu stellen.
Die notwendigen Antragsformulare stehen im Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg zum Download bereit. Dort finden Interessierte auch weiterführende Informationen zu Förderbedingungen, Fristen und fachlichen Anforderungen an den Baumschnitt.
Mit der angepassten Förderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen als prägendes Kulturlandschaftselement, wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und als Bestandteil nachhaltiger regionaler Landwirtschaft.
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