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Gemeinsame Ausstellung von Roland Schmid und Laura Peterlik in Feldrennach und Conweiler.


Die Gemeinde Straubenhardt präsentiert am Mittwoch, 29. Januar, erneut Kunst in ihren Rathäusern. Grundlage ist der zweite Aufruf „Ihre Kunst für Straubenhardter Rathäuser“. Aus zahlreichen Einsendungen wurden Werke des Kunstmalers und Illustrators Roland Schmid aus Feldrennach sowie der Kunstpädagogin und Illustratorin Laura Peterlik aus Langenalb ausgewählt.

Roland Schmid lebt seit über 30 Jahren in Feldrennach. Er war drei Jahrzehnte als Wandmaler tätig und betreibt seit mehr als 20 Jahren ein Atelier in Straubenhardt. Sein künstlerisches Spektrum umfasst Wandmalereien, Airbrush-Arbeiten, Bildgeschichten, Karikaturen und Cartoons sowie freie Werke in Acryl, Öl und Aquarell. Seine Wandgemälde sind auf die Gestaltung von Atmosphären ausgerichtet und finden sich unter anderem in Schwimmhallen, Gastronomiebereichen, Hotelfoyers und Fassaden. Ausgewählte Arbeiten von Roland Schmid sind nun im Rathaus Feldrennach zu sehen.

Laura Peterlik wuchs in Conweiler auf und lebt nach ihrem Studium

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Vortrag am 4. Februar thematisiert Alltag, Sicherheit und Mobilität älterer Menschen.


Im Infocafé Knittlingen steht am Mittwoch, 4. Februar, das Thema „Leben mit Gehbehinderung“ im Mittelpunkt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:30 Uhr. Der Vortrag richtet sich insbesondere an ältere Menschen, deren Mobilität im Alltag eingeschränkt ist.

Referent ist Wolfram Scheffbuch, Sozialarbeiter bei der Beratungsstelle für Hilfen im Alter in Mühlacker. Er erläutert, wie sich Gehbehinderungen auf alltägliche Tätigkeiten auswirken und welche Herausforderungen sich innerhalb und außerhalb der eigenen Wohnung ergeben. Dabei geht es unter anderem um typische Gefahrenquellen und Stolperfallen im Wohnumfeld sowie um einfache bauliche und organisatorische Anpassungen, die mehr Sicherheit und Komfort ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Mobilität außerhalb des Hauses. Thematisiert werden Möglichkeiten und Grenzen für gehbehinderte Menschen im öffentlichen Raum sowie die Entlastung durch Fahr- und Lieferdienste. Ergänzend gibt der Referent einen Überblick über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen mit

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Wahlscheine können auch online, per E-Mail oder über QR-Code beantragt werden.


Für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahl am 8. März 2026 können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Neben der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung sind auch elektronische, dokumentierbare Übermittlungsformen zulässig. Grundlage ist § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung.

Die Gemeinde Engelsbrand bietet hierfür eine Online-Beantragung an. Über einen Internetlink steht ein Erfassungsformular zur Verfügung, in dem die notwendigen Antragsdaten eingegeben werden. Alternativ kann der Antrag auch über einen QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit einem mobilen Endgerät aufgerufen werden.

Im Online-Verfahren sind die persönlichen Daten bereits teilweise vorausgefüllt. Der Familienname wird aus Datenschutzgründen nur mit Anfangsbuchstaben angezeigt. Antragstellende ergänzen ihr Geburtsdatum und können bei Bedarf eine von der Wohnanschrift abweichende Versandadresse angeben. Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt. Stimmen die Angaben nicht mit dem Wählerverzeichnis überein, wird automatisch ein Hinweis ausgegeben.

Die Briefwahlunterlagen und der

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Neue Regeln verpflichten Halter von Freigängerkatzen zu Kastration und Registrierung.


Zum 1. Mai 2026 tritt die vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft. Ziel der Regelung ist es, den Schutz freilebender Katzen zu verbessern und das Leiden der Tiere nachhaltig zu verringern.

Freilebende Katzen sind häufig schlechten Lebensbedingungen ausgesetzt und besonders anfällig für Krankheiten. Zudem kommt es immer wieder zu Konflikten im öffentlichen Raum sowie mit der heimischen Tierwelt. Einen wesentlichen Anteil an der Entstehung verwilderter Katzenpopulationen haben nicht kastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten.

Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen künftig dazu, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Mit der Kastrationspflicht soll eine unkontrollierte Vermehrung verhindert werden.

Die Kennzeichnung der Katzen kann durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip erfolgen und wird von Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Die anschließende Registrierung ist kostenfrei möglich, unter anderem bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, oder bei Tasso

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Privathaushalte können Schadstoffe am Samstagvormittag an der Kulturhalle abgeben.


In Remchingen-Wilferdingen findet am Samstag, 31. Januar, eine Samstags-Schadstoffsammlung statt. Die Annahme erfolgt von 8 bis 12 Uhr auf dem Parkplatz hinter der Kulturhalle. Darauf weist das Amt für Abfallwirtschaft hin.

Angenommen werden Schadstoffe aus privaten Haushalten. Dazu zählen unter anderem Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Farben, Lacke sowie Leuchtstoffröhren. Die Sammlung dient der umweltgerechten Entsorgung problematischer Abfälle, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Nicht angenommen werden alte Medikamente. Diese sind weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Die Abgabe ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt und richtet sich ausschließlich an private Haushalte.

 


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