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Am 17. Januar 2026 findet in Öschelbronn eine revierübergreifende Drückjagd statt. Der Waldbezirk Grübenhau ist ganztägig gesperrt.

Am Samstag, 17. Januar 2026, führen die Jagdpächter des Jagdbogens 2 Öschelbronn Ost gemeinsam mit dem Regiejagdbetrieb des Gemeindeforstes Niefern-Öschelbronn für den Jagdbogen 3 Öschelbronn West eine revierübergreifende Drückjagd durch.

Aus Gründen der Sicherheit ist der Waldbezirk Grübenhau an diesem Tag vollständig gesperrt. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr darf das Gebiet weder betreten noch befahren werden. Die Sperrung gilt für alle Waldwege und Flächen innerhalb des betroffenen Bereichs.

Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben für den Jagdbetrieb. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Sperrung zu beachten und den Bereich während der genannten Zeiten zu meiden.

 

#Drückjagd #Öschelbronn #NiefernÖschelbronn #Waldsperrung #Enzkreis #Jagd

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Für die Landtagswahl in Baden-Württemberg werden in Tiefenbronn noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt. Für die Durchführung der Wahl sucht die Gemeindeverwaltung Tiefenbronn weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Einsatz der Wahlhelfer erfolgt in zwei Schichten. Ab 18.00 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Dafür ist es erforderlich, dass der vollständige Wahlausschuss anwesend ist.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Ansprechpartnerin ist Frau Hoffmann. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer wird eine Entschädigung nach der geltenden Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt.

 


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Die Gemeindeverwaltung Wimsheim informiert über eine durchgehende Schließzeit des Rathauses während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels.

Die Gemeinde Wimsheim weist darauf hin, dass das Rathaus über die Feiertage zum Jahresende geschlossen bleibt. In der Zeit von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis einschließlich Dienstag, 6. Januar 2026, ist die Gemeindeverwaltung nicht erreichbar.

Ab Mittwoch, 7. Januar 2026, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung bittet darum, diese Schließzeit bei der Planung von Behördengängen zu berücksichtigen.

Die vorübergehende Schließung dient der Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage sowie dem Jahreswechsel. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dringende Anliegen rechtzeitig vor Beginn der Schließzeit zu erledigen oder auf die Wiederaufnahme des regulären Betriebs im neuen Jahr zu warten.

Die Gemeinde bedankt sich für das Verständnis und wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine ruhige und angenehme Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue

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Über Weihnachten und den Jahreswechsel gelten im Rathaus Tiefenbronn abweichende Sprechzeiten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die eingeschränkte Erreichbarkeit bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Tiefenbronn informiert über die geänderten Sprechzeiten des Rathauses während der Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel 2025/2026. Aufgrund der Feiertage und der Jahresabschlussphase ist die Verwaltung zeitweise nur eingeschränkt erreichbar.

Am Montag, 22. Dezember 2025, ist das Rathaus von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Dienstag, 23. Dezember 2025, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 26. Dezember 2025, bleibt das Rathaus geschlossen. Nach den Weihnachtsfeiertagen ist die Verwaltung am Montag, 29. Dezember 2025, wieder zu den gewohnten Zeiten von 8:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Am Dienstag, 30. Dezember 2025, ist das Rathaus nochmals von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

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Zum Jahreswechsel weist die Gemeinde Tiefenbronn auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Schäden zu vermeiden.

Die Gemeinde Tiefenbronn im Enzkreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten. Unsachgemäßer Umgang sowie das Missachten vorgeschriebener Sicherheitsabstände führen insbesondere an Silvester immer wieder zu Bränden und erheblichen Sachschäden.

Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – etwa Fachwerkhäusern – abzubrennen. Feuerwerk muss in so großem Abstand gezündet werden, dass Gebäude auch unter Berücksichtigung der Flugbahn nicht gefährdet werden. Abgeschossene Raketen können als noch glühende Reste zu Boden fallen und Brände auslösen.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, zu denen Feuerwerks- und

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