Warum Jubilare, Geburten und Sterbefälle nicht mehr im Amtsblatt stehen
Datenschutz, Rechtsprechung und Prävention vor Betrugsmaschen: Die Gemeinde Friolzheim erläutert transparent, warum persönliche Anlässe im Amtsblatt nur noch eingeschränkt veröffentlicht werden.
Die Gemeindeverwaltung Friolzheim informiert erneut über die Regelungen zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren, Sterbefällen sowie Geburten im Amtsblatt. Hintergrund sind wiederholte Nachfragen aus der Bürgerschaft und dem Gemeinderat sowie klare rechtliche Vorgaben.
Bereits seit Juni dieses Jahres werden Alters- und Ehejubiläen nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht. Darauf wurde in mehreren Ausgaben ausdrücklich hingewiesen. Auslöser war ein fachlicher Austausch der zuständigen Mitarbeiterinnen im Enzkreis, bei dem der rechtssichere Umgang mit personenbezogenen Daten in kommunalen Amtsblättern thematisiert wurde.
Maßgeblich sind dabei auch höchstrichterliche Entscheidungen, unter anderem des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Stuttgart. Diese stellen klar, dass kommunale Amtsblätter „pressefern“ sein müssen und nicht mit privaten Presseerzeugnissen wie Lokalzeitungen vergleichbar sind. Daraus folgt, dass Daten aus dem Melderegister – etwa zu Alters- oder Ehejubiläen – nicht mehr auf