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Datenschutz, Rechtsprechung und Prävention vor Betrugsmaschen: Die Gemeinde Friolzheim erläutert transparent, warum persönliche Anlässe im Amtsblatt nur noch eingeschränkt veröffentlicht werden.

Die Gemeindeverwaltung Friolzheim informiert erneut über die Regelungen zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren, Sterbefällen sowie Geburten im Amtsblatt. Hintergrund sind wiederholte Nachfragen aus der Bürgerschaft und dem Gemeinderat sowie klare rechtliche Vorgaben.

Bereits seit Juni dieses Jahres werden Alters- und Ehejubiläen nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht. Darauf wurde in mehreren Ausgaben ausdrücklich hingewiesen. Auslöser war ein fachlicher Austausch der zuständigen Mitarbeiterinnen im Enzkreis, bei dem der rechtssichere Umgang mit personenbezogenen Daten in kommunalen Amtsblättern thematisiert wurde.

Maßgeblich sind dabei auch höchstrichterliche Entscheidungen, unter anderem des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Stuttgart. Diese stellen klar, dass kommunale Amtsblätter „pressefern“ sein müssen und nicht mit privaten Presseerzeugnissen wie Lokalzeitungen vergleichbar sind. Daraus folgt, dass Daten aus dem Melderegister – etwa zu Alters- oder Ehejubiläen – nicht mehr auf

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Der Glasfaserausbau in Friolzheim nimmt Fahrt auf: Neue Partner, klare Zuständigkeiten und ein Zeitplan bis 2026 schaffen Perspektiven für schnelles Internet.

Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in der Gemeinde Friolzheim tritt in eine entscheidende Phase ein. Im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband erschließt der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis gemeinsam mit der Netze BW weitere Teilbereiche der Gemeinde mit moderner Glasfasertechnik. Ziel ist eine leistungsfähige, zukunftssichere Internetanbindung für Haushalte und Betriebe.

Die geförderten Glasfaser-Hausanschlüsse sind für Eigentümerinnen und Eigentümer kostenfrei und nicht an einen verpflichtenden Vertrag mit einem Netzbetreiber gebunden. Damit wird ein niederschwelliger Zugang zu schnellem Internet ermöglicht – ein wichtiger Standortfaktor für Wohnen, Arbeiten und Gewerbe.

Nach dem Ende der Zusammenarbeit mit dem bisherigen Tiefbauunternehmen übernimmt künftig die Firma Leonhard Weiss die noch ausstehenden Arbeiten. Das Unternehmen ist ein langjähriger Partner der Netze BW und soll insbesondere Nacharbeiten entlang der Trassen sowie die Beseitigung bestehender Mängel an Hausanschlüssen

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Zwischen Weihnachten und Dreikönig bleibt das Rathaus geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Anliegen frühzeitig zu planen und Termine vorab zu vereinbaren.

Das Rathaus bleibt über die bevorstehenden Feiertage vorübergehend geschlossen. Von Montag, 22. Dezember 2025, bis einschließlich Dienstag, 6. Januar 2026, ist der Dienstbetrieb ausgesetzt. Ab Mittwoch, 7. Januar 2026, steht die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die Schließzeit dient der Organisation des Verwaltungsbetriebs während der Feiertage und zum Jahreswechsel. Um einen reibungslosen Ablauf nach der Wiedereröffnung zu gewährleisten, bittet die Verwaltung darum, Termine frühzeitig zu planen und vorab mit der jeweils zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren, sofern ein Besuch im Rathaus in der ersten Öffnungswoche vorgesehen ist.

Die Stadtverwaltung bedankt sich für das Verständnis und empfiehlt, dringende Anliegen möglichst vor Beginn der Schließzeit zu erledigen. So lassen sich Wartezeiten vermeiden und Verwaltungsangelegenheiten effizient bearbeiten.

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Falsch geparkte Fahrzeuge behindern Winterdienst, Müllabfuhr und Rettungskräfte. Das Ordnungsamt Engelsbrand erinnert an klare Regeln der Straßenverkehrsordnung und kündigt konsequentes Vorgehen an.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Engelsbrand weist eindringlich auf die geltenden Regelungen zum Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen hin. Anlass sind wiederkehrende Probleme im Rahmen des Winterdienstes: Räumfahrzeuge können ihre Arbeit in vielen Straßenabschnitten nur eingeschränkt oder gar nicht ausführen, weil parkende Fahrzeuge die erforderliche Durchfahrtsbreite blockieren.

Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist das Halten – und damit auch das Parken – an engen sowie an unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich unzulässig. Dabei ist nicht entscheidend, ob ein Haltverbotsschild aufgestellt ist. Das Verbot gilt unabhängig von einer besonderen Beschilderung.

Was genau als „eng“ gilt, ist rechtlich klar definiert: Nach der einschlägigen Rechtsprechung muss für die Durchfahrt eine Mindestbreite von 3,05 Metern freigehalten werden. Diese setzt sich aus der maximal zulässigen

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In Straubenhardt zeigen die Hoffnungshäuser seit 2020, wie gelebte Integration funktionieren kann: Geflüchtete und Einheimische teilen Wohnraum, Alltag und Verantwortung – mitten im Ort.

In der Max-Planck-Straße im Straubenhardter Ortsteil Conweiler stehen seit Herbst 2019 zwei besondere Wohngebäude: die Hoffnungshäuser. Offiziell eröffnet am 3. Oktober 2020, verfolgen sie ein klares Ziel – integratives Wohnen, das Menschen zusammenbringt und aus Nachbarn eine Gemeinschaft macht. Das Leitmotiv „Fremde zu Freunden“ ist dabei nicht nur ein Slogan, sondern gelebter Alltag.

Träger des Projekts ist die Hoffnungsträger Stiftung mit Sitz in Leonberg. Sie setzt bundesweit auf ein Wohnkonzept, das geflüchtete, sozial benachteiligte und einheimische Menschen bewusst unter einem Dach zusammenführt. In Straubenhardt leben Familien, Paare, Alleinstehende, Studierende und Auszubildende gemeinsam in überwiegend gefördertem Wohnraum.

Die beiden Häuser verfügen über insgesamt 13 Wohnungen mit ein bis fünf Zimmern und Wohnflächen zwischen 30 und 105 Quadratmetern. Ergänzt wird der private Wohnraum durch Begegnungsräume,

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