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Die Gemeinde Tiefenbronn informiert über Wege und Fristen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.


Für die Bundestagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlberechtigte in Tiefenbronn Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde beantragen. Die Beantragung ist online, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Bürgermeisteramt möglich.

Für den Online-Antrag werden die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Diese Angaben sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt wird. Schriftliche Anträge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthalten.

Telefonische Anträge sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Alternativ kann der Antrag persönlich im Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Zimmer 1, gestellt werden. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

Die Kontaktadresse für schriftliche Anträge lautet: Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Wahlamt, Gemmingenstraße 1, 75233 Tiefenbronn. Anträge können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots

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In Friolzheim wird am 8. März 2026 eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister gewählt.


Die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Gemeinde Friolzheim findet am Sonntag, 8. März 2026, von 8 bis 18 Uhr statt. Erreicht keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, ist für Sonntag, 22. März 2026, ebenfalls von 8 bis 18 Uhr, eine Stichwahl vorgesehen.

Die Bürgermeisterwahl erfolgt als allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, treten die beiden Bewerberinnen oder Bewerber mit den meisten Stimmen in der Stichwahl gegeneinander an.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Hauptwohnsitz in Friolzheim, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Voraussetzung ist in der Regel ein mindestens dreimonatiger

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In Friolzheim läuft die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für Landtags- und Bürgermeisterwahlen.


In Friolzheim hat die Verteilung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl und die Bürgermeisterwahlen am Sonntag, 8. März 2026, begonnen. Die Austrägerinnen stellen die Benachrichtigungen in den kommenden Tagen und Wochen zu. Spätestens bis zum 15. Februar 2026 sollen alle Wahlberechtigten ihre Unterlagen erhalten haben.

Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann auf Wunsch bereits die Briefwahl beantragt werden. Die tatsächliche Zustellung der Briefwahlunterlagen ist jedoch erst ab etwa dem 10. Februar 2026 möglich. Grund dafür ist, dass der Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung steht.

Für Fragen rund um die Briefwahl und das Wahlverfahren steht das Bürgerbüro der Gemeinde Friolzheim zur Verfügung.

 


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Seit Jahresbeginn kommt es im Enzkreis zu Problemen bei der Abfuhr von Müll und Wertstoffen.


In Friolzheim kommt es seit Jahresbeginn erneut zu Verzögerungen bei der Abfuhr von Restmüll und Wertstoffen. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass sie nicht für die Organisation und Durchführung der Müll- und Wertstoffabfuhr zuständig ist.

Verantwortlich für die Abfuhr sind das Landratsamt Enzkreis und das beauftragte Entsorgungsunternehmen. Die Gemeinde steht nach eigenen Angaben in Kontakt mit dem Unternehmen, dem Landratsamt sowie mit Abgeordneten, um eine Rückkehr zu regulären Abfuhrverhältnissen zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei konkreten Problemen direkt an das zuständige Unternehmen zu wenden. Dafür steht die Rufnummer 0800 1889966 zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es auch bei dieser Hotline zu Wartezeiten kommen kann.

Das Rathaus kann insbesondere zu nicht eingehaltenen oder verschobenen Leerungsterminen keine verbindlichen Auskünfte geben, da der Gemeinde hierzu keine aktuellen Informationen

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Die Gemeinde weist nach einem Vorfall auf das Tierverbot auf dem Friedhof hin.


Auf dem Friedhof in Friolzheim ist eine Grabstätte durch Hundekot verunreinigt worden. Die Friedhofsverwaltung wurde über den Vorfall informiert und weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regelungen hin.

Nach der gültigen Friedhofsordnung ist das Mitführen von Hunden und anderen Tieren auf dem Friedhof untersagt. Eine Ausnahme besteht ausschließlich für offiziell anerkannte Blindenhunde. Ziel der Regelung ist der Schutz der Würde des Friedhofs als Ort der Ruhe sowie der respektvolle Umgang mit den Verstorbenen und ihren Angehörigen.

Die Gemeinde Friolzheim macht darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die Friedhofsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden gebeten, die Vorschriften zu beachten und zur Wahrung der Pietät auf dem Friedhof beizutragen.

 


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