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In der Hohlohstraße in Straubenhardt ist ein Carport vollständig ausgebrannt. Das Feuer griff auf eine Garage über. Verletzt wurde niemand.


In Straubenhardt ist am Montagabend ein Carport in der Hohlohstraße in Brand geraten. Das Feuer brach kurz nach 19 Uhr aus. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stand der Carport bereits in Vollbrand.

Der Carport war über eine Garage mit einem Einfamilienhaus verbunden. Die Flammen griffen auf die Garage über. Ein benachbarter Carport sowie ein darunter abgestelltes Wohnmobil wurden ebenfalls beschädigt.

Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr konnte ein Übergreifen des Feuers auf das Wohngebäude verhindert werden. Personen kamen nicht zu Schaden.

Der entstandene Sachschaden wird auf rund 150.000 Euro geschätzt. Im Einsatz waren die Feuerwehren aus Straubenhardt und Neuenbürg mit insgesamt sieben Fahrzeugen und 42 Einsatzkräften.

Die Ermittlungen zur Ursache des Brandes dauern an.

 


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Die Stadt Mühlacker ehrt im April 2026 herausragende sportliche Erfolge des Jahres 2025.


Die Stadt Mühlacker richtet im Jahr 2026 die 49. Sportlerehrung aus. Geehrt werden Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften, die im Jahr 2025 besondere sportliche Leistungen erbracht haben. Die Veranstaltung ist für Donnerstag, 16. April 2026, in der Historischen Kelter in Mühlacker vorgesehen.

Ausgezeichnet werden Erfolge bei offiziellen Meisterschaften der jeweiligen Fachverbände. Dazu zählen erste bis dritte Plätze bei Deutschen Meisterschaften, erste und zweite Plätze bei süddeutschen, südwestdeutschen oder baden-württembergischen Meisterschaften sowie erste Plätze bei württembergischen oder badischen Meisterschaften. Ebenfalls berücksichtigt werden erste Plätze bei Schulmeisterschaften auf Landesebene. Darüber hinaus können Teilnahmen an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften, Einsätze in deutschen Nationalmannschaften sowie das Aufstellen nationaler oder überregionaler Rekorde und Jahresbestleistungen anerkannt werden.

Leistungen auf regionaler Ebene unterhalb dieser Wettbewerbe sind von der Ehrung ausgeschlossen. Eine Ehrung ist auch möglich, wenn die sportliche Leistung

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Wahlberechtigte in Sternenfels können der Weitergabe ihrer Meldedaten an Parteien widersprechen.


Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Rechtsgrundlage ist § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung. Die Datenübermittlung ist auf die letzten sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung auf staatlicher oder kommunaler Ebene beschränkt.

Übermittelt werden dürfen der Familienname, der Vorname, ein gegebenenfalls geführter Doktorgrad sowie die aktuelle Anschrift der wahlberechtigten Personen. Ist eine Person verstorben, darf auch diese Tatsache mitgeteilt werden. Geburtsdaten gehören ausdrücklich nicht zu den übermittelbaren Angaben. Die Auswahl der betroffenen Personen erfolgt ausschließlich anhand des Lebensalters.

Die empfangenden Stellen dürfen die übermittelten Daten nur für Wahl- oder Abstimmungswerbung nutzen. Spätestens einen Monat nach dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstermin müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden.

Wahlberechtigte haben das

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Teilnehmende am Dorf- und Kelterfest in Illingen müssen ihre Anmeldung fristgerecht einreichen.


Für das Dorf- und Kelterfest in Illingen vom 27. bis 29. Juni 2026 ist eine verbindliche Teilnahme-Anmeldung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung Illingen stellt hierfür einen Rückmeldebogen zur Verfügung.

Der ausgefüllte Rückmeldebogen muss spätestens bis zum 28. Februar 2026 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Nur fristgerecht eingereichte Anmeldungen können berücksichtigt werden. Der Rückmeldebogen dient der verbindlichen Planung der Veranstaltung.

Für inhaltliche oder organisatorische Rückfragen steht eine Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind angegeben.

 


#Illingen #DorfUndKelterfest #Veranstaltung #Enzkreis #Gemeinde

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Die ehrenamtliche BürgerSolarBeratung Friolzheim steht nun auch Interessierten aus Wurmberg und Neubärental offen.


Die BürgerSolarBeratung Friolzheim bietet ab sofort auch Bürgerinnen und Bürgern aus Wurmberg und Neubärental eine neutrale, unabhängige und kostenlose Beratung rund um Solarenergie an. Das Angebot wird ehrenamtlich getragen und richtet sich an private Haushalte im östlichen Enzkreis.

Beraten wird zu neuen Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, zur weiteren Nutzung ausgeförderter PV-Anlagen sowie zu Balkonkraftwerken. Thematisiert werden unter anderem Anlagengröße, Kosten, Eigenverbrauch, Wirtschaftlichkeit und der Umgang mit bestehenden Anlagen nach Ende der Förderung. Auch bei Fragen zu bereits eingeholten Angeboten oder bei Problemen mit neu installierten Anlagen unterstützen die fachlich geschulten Beraterinnen und Berater.

Ziel der Beratung ist es, die Nutzung der Solarenergie im Rahmen einer solaren Nachbarschaftshilfe zu fördern. Die Beratung erfolgt kompetent, unabhängig und ohne Kosten. Interessierte aus Friolzheim, Wurmberg und Neubärental können per E-Mail Kontakt aufnehmen.

 


#Solarberatung #Photovoltaik

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