Gute Nachrichten für viele Menschen in Pforzheim: Die Stadt passt rückwirkend die Mietobergrenzen für Sozialleistungsbeziehende an. Wer in der Vergangenheit weniger Unterstützung für Unterkunftskosten erhielt, kann mit Nachzahlungen rechnen – ganz automatisch.
Pforzheim, 11. Juli 2025 – Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe) dürfen sich freuen: Die Mietobergrenzen in Pforzheim werden rückwirkend zum 1. April 2025 angepasst. Dies teilte die Stadtverwaltung nach der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Beschäftigung am 10. Juli 2025 mit.
Hintergrund der Anpassung ist der turnusmäßige Abgleich der Richtwerte mit dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt. Die Überprüfung erfolgt alle zwei Jahre. Nun werden die Unterkunftskosten, die über die bisherigen Höchstgrenzen hinausgingen, rückwirkend berücksichtigt. Wer in der Vergangenheit wegen zu hoher Miete eine Kürzung seiner Leistungen hinnehmen musste, erhält nun möglicherweise Nachzahlungen – automatisch und ohne gesonderten Antrag.
Keine Antragstellung nötig
Die Stadt betont: Es ist kein Antrag notwendig,